Mittwoch, Mai 01, 2013

Vermummungsverfolgung in Schöneweide

Bericht zur Beobachtung der Demonstration »Gemeinsam gegen Nazis« am 30. April 2013 in Berlin-Schöneweide



Am 30. April 2013 fand in Berlin-Schöneweide eine antifaschistische Demonstration gegen die im Bezirk befindlichen neonazistischen Infrastrukturen statt. Antifaschistische Demonstrationen sind in besonderem Maße polizeilichen Repressionen ausgesetzt. Aus diesem Grund führte der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin) eine Demonstrationsbeobachtung mit über 20 Beobachter_innen durch.

Die Demonstration begann um 17 Uhr mit einer Kundgebung vor dem S-Bahnhof Schöneweide und zog dann in einer Schleife durch Niederschöneweide, bevor sie entlang verschiedener Lokalitäten der rechten Szene auf die andere Spreeseite nach Oberschöneweide wechselte. Die Demonstration bewegte sich friedlich und entschlossen durch den Kiez bevor sie von der Polizei mehrfach mit dem Vorwurf der Vermummung aufgehalten wurde, obwohl aus den Fenstern der umstehenden Gebäude massiv von Anwohner_innen gefilmt und fotografiert wurde, teilweise auch mit Teleobjektiv und maskiert. Der Demonstrationszug mündete schließlich gegen 20 Uhr in einem Konzert auf dem Platz am Kranbahnpark.

Schon vor Versammlungsbeginn war die Bundespolizei – als einzige der eingesetzten Polizeieinheiten ohne individuelle Kennzeichnung – auf mehreren Bahnhöfen entlang der Anfahrtsstrecke präsent. Auf dem Bahnsteig von Schöneweide forderte sie vermeintliche Teilnehmer_innen auf, ausschließlich den Ausgang Sterndamm zu benutzen. Auf dem Bahnhofsvorplatz fanden systematische Vorkontrollen statt. Dabei ließen sich die Beamt_innen u.a. Flyer und die noch in den Taschen befindlichen Transparente zeigen. Beobachtet wurde auch, dass Wollhandschuhe, Halstücher und andere Kleidungsstücke sichergestellt wurden; eine Beamtin durchsuchte nach eigenen Angaben die Taschen stichprobenartig, besonders penibel nach Drogen. Es kam auch zu länger andauernden Identitätsfeststellungen.

Die Polizei war mit massiven Einsatzkräften vor Ort. Auch eine große Anzahl von Zivilbeamt_innen lief in der Demo mit. An einer Stelle wurden laut bellende Polizeihunde an die Teilnehmer_innen herangeführt. Absurd wirkte das Aufgebot zweier Wasserwerfer sowie eines Räumpanzers, mit denen entlang der Demoroute teilweise bloße Straßensperrungen sowie auf der Brückenstraße die Nazikneipe »Zum Henker« abgesichert wurden. Besonders dort war angesichts der engen Straßenverhältnisse nicht nachvollziehbar, wie der Wasserwerfer hätte eingesetzt werden können, ohne einen unverhältnismäßig hohen Personen- und Sachschaden anzurichten. Unabhängig davon lieferte die Demonstration keinen Anlass für solcherlei Maßnahmen. Auf der Spree war die Wasserschutzpolizei und in der Luft zeitweise ein Hubschrauber im Einsatz.

Die Polizei hatte schon einige Tage vor der Versammlung die Anwohner_innen mit Aushängen informiert, in denen sie u.a. darum bat, »die Haustüren und Hofeingänge ganztägig geschlossen bzw. verschlossen zu halten, um Verschmutzungen und Beschädigungen in den Hausfluren und Höfen zu vermeiden sowie Unbefugte von den Grundstücken fern zu halten.«

Ab Flutstraße Ecke Schnellerstraße begann die Polizei damit, die Demospitze gezielt zu filmen. Demgegenüber fanden nach unserer Beobachtung keine sogenannten »Übersichtsaufnahmen« nach dem, vor zwei Tagen in Kraft getretenen »Gesetz über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen« statt.

Entlang der gesamten Demonstrationsroute wurden die Teilnehmer_innen von Anwohner_innen und teilweise als Neofaschisten erkennbaren Schaulustigen aus Fenstern und Läden gefilmt. Zum Selbstschutz vor Proskriptionen im Internet, insbesondere durch die Antiantifa, verdeckten einige Demonstrant_innen ihre Gesichter. Diesbezüglich wurde vom Lautsprecherwagen gegenüber der Polizei auch mehrfach um Verständnis gebeten. Diese unterbrach die Demonstration immer wieder und forderte ein Ablegen der Vermummung. Einsatzkräfte, nun behelmt, zogen längst der Demospitze auf und bedrängten diese durch enges Spalierlaufen.

Stefanie Richter erklärt dazu: »Obwohl von der Demonstration keine Eskalationen ausgingen, kam es im Verlauf der Versammlung wiederholt zu brutalen Angriffen durch Polizeikräfte, um Festnahmen durchzuführen, die sich auf den Vorwurf der Vermummung bezogen. Übergriffe wie diese als Antwort auf Vermummungen sind völlig unverhältnismäßig und greifen wegen ihrer abschreckenden Wirkung massiv in die Versammlungsfreiheit auch anderer Teilnehmer_innen ein. Umso mehr als die Strafgerichte bei Videoaufzeichnungen durch politische Gegner schon mehrfach einen rechtfertigenden Notstand akzeptiert haben. Es ist bemerkenswert, dass die Teilnehmer_innen dennoch so umsichtig und ruhig blieben.«

Insgesamt wurden 16 Festnahmen beobachtet. Nur in einem Fall wurde der Betroffene vor der Ingewahrsamnahme angesprochen und zum Mitkommen aufgefordert. In allen anderen Fällen erfolgten die Festnahmen unvermittelt und gewalttätig. Dabei wurde beobachtet, wie auf der Edisonstraße eine durch Beamt_innen zu Boden gebrachte Person noch mehrfach von diesen in den Bauch getreten wurde. Besonders brutal waren die Festnahmen auf dem Konzertplatz. Dabei wurde Umstehenden ins Gesicht geschlagen, ihnen Pfefferspray angedroht oder eingesetzt. Mehreren Festgenommenen wurde der Mund zugehalten und eine Person mehrere Meter über den Boden geschleift, so dass es zu Blutungen am Kopf kam. Als besonders aggressiv fielen in diesem Zusammenhang Beamt_innen der 2. Hundertschaft der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung sowie der Direktionshundertschaft E 11 auf.

Während des Konzerts wurden Besucher_innen, welche den Kranbahnpark über eine Fußgängerbrücke zur Hasselwerder Straße verlassen wollten, um nicht noch einmal an der Kneipe »Zum Henker« vorbei kommen zu müssen, mit Pfefferspray am Durchgang gehindert. Erst nach einiger Zeit wurden eine Gruppe zum S-Bahnhof eskortiert und auch noch in den Zügen begleitet.

Stefanie Richter resümiert: »Solange sich die Polizei zurückhielt und nur vor und hinter der Demo präsent war, konnte diese selbstbestimmt und gelassen durch den Kiez ziehen. Erst infolge des polizeilichen Durchgreifens gegen die Vermummung und das überflüssige Auffahren von Wasserwerfern wurde eine bedrohliche Stimmung erzeugt, die einschüchternde Wirkung hatte.«




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Donnerstag, März 21, 2013

Go For Partycipation

Erst die Arbeit...

Nicht alle Probleme sind gelöst, so manches droht in Zukunft sogar noch verschlimmert zu werden. Gut, dass wir es schon einmal vordenken:
Flüchtlingsschutz in Europa
Wie Dublin II die Genfer Flüchtlingskonvention
ins Leere laufen lässt

Vortrag und anschließende Diskussion mit der englischen Rechtswissenschaftlerin
Dr. Maria-Teresa Gil-Bazo
Refugee Studies Centre, University of Oxford/
Newcastle Law School, University of Newcastle
Freitag, den 22. März 2013, ab 18:00 Uhr
Juristische Fakultät | Humboldt-Universität zu Berlin | Altes Palais | Unter den Linden 9 | Raum 213 (S/U-Bahnhof Friedrichstraße, Tram: M1, 12, Bus: 100, 200, TXL) 

...dann rein ins Vergnügen

Praxisorientierte Rechts- und Repressionskritk ist tanzbar. Vom Schreibtisch auf die Straße auf den Dancefloor. Ausgelassene Tanzmoves zu kurzweiligen Sounds. Kritik macht Arbeit kostet Geld. Spaß haben und Asche schaufeln für Demo- und Prozessbeobachtung, für Rechtskritik vom Podium, auf Papier, im Netz und aus der Masse, auf Seminaren in der Uni und unterwegs. Solitresen für die quer- und queergepolten Jurist_innen der Stadt.

Go for Partycipation!
akj-Soliparty 2013

Samstag, den 23. März 2013, ab 22:00 Uhr
K9: Größenwahn & Leichtsinn | Kinzigstr. 9 | Friedrichshain | U-Bhf. Samariterstraße
Line up:
  • poh pih mef Clan (HipHop)
  • Team RamRod (80s Deluxe/ All-TimeFavs) 
  • Paradox Effects (Drum `n` Bass) 
  • Dr. Pompe (Elektro)
Eintritt: alles ab 3 Euro

Es gibt was zu feiern!

Durch was mit wem
für wessen –

das neue freischüßler ist da (Ausgabe 19)

Was bisher geschah: Die Will (West) zum Jauch (Potsdam), den Wulf zum Gauck, den Papst zum Rentner, den Bock zum Gärtner machen und ausgerechnet Mehdorn zum Polier beim BER. Castro heißt jetzt Bruder Castro, Kim Jong-il heißt Kim Jong-un, Schavan heißt jetzt Wanka, Libyen heißt Syrien, Griechenland heißt Spanien und Raider heißt jetzt Twix. Aber sonst hat sich wenig geändert. Obama surft noch immer auf der Fiskalklippe. Dr. Gysi darf wieder »IM Notar« genannt werden. Kristina Schröder ist auch noch als Gouvernante die Nation. Berlin ist pleiter. Die CSU schreckt »der Terror einer schrillen Minderheit« und Cameron der Haushalt von Europa. Dafür hat er bald kein Schottland mehr. Der Friedensnobelpreisträger 2012 sorgt für Zwietracht. In Europa gehen den Nationalstaaten die Regionen aus: Spanien verliert Katalonien, Flandern spaltet Belgien, Berlusconi Norditalien, Bayern und Hessen wollen keinen Lausitzring. Ungetrübt wird in Deutschland trotzdem gefeiert: 80 Jahre Bücherverbrennung, 70 Jahre Stalingrad, 60 Jahre imperialistischer Putschversuch
»17. Juni«, 50 Jahre Bundesliga, 40 Jahre Berufsverbote, 30 Jahre Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, 20 Jahre Rostock-Lichtenhagen, 10 Jahre Staatsveranstaltung NPD statt Verbot
und nun also die »NSU«. Die deutsche Dialektik geht ihrer Wege. Was kann da noch kommen …

Wem wurde nicht alles in den Hintern gekrochen. Kaum sind wir nicht mehr Eure Heiligkeit, sind wir Exzellenz. Den Platz an der Sonne verdient Uni sich nur mit brauner Nase. Aber irgendwie ist das auch ein Synonym für pleite sein. Deutschlands besten Jahrespräsi hat die FDP bestimmt auch aus dem Armutsbericht gestrichen. Jetzt solls also mal wieder eine Fakultätsreform reißen. Aber das macht Hugo auch nicht wieder lebendig. Dabei könnten wir die Ölmillionen aus Caracas so gut in Adlershof verbuddeln. 

Wessen Übersicht bei Demonstrationen gegen den Atomausstieg ohne Videoüberwachung eigentlich verloren geht, wissen wir auch nicht so genau. Wem hier die Übersicht verloren gegangen ist, dem wird die Überwachung jedenfalls nicht helfen. Schaut lieber mal ins Inhaltsverzeichnis, Vogelperspektive garantiert!
Viel Spaß beim Lesen, Kritiküben und Feiern wünscht
Eure Redaktion

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Mittwoch, März 20, 2013

Demonstrationsüberwachung in Vogelperspektive

Der Berliner Polizeipräsident erklärt, warum die Polizei ohne Videoüberwachung von Demonstrationen nicht mehr auszukommen glaubt

Derzeit wird in Berlin um das Versammlungsrecht gestritten. Geplant ist die vollständige Videoüberwachung von Demonstrationen durch sog. »Übersichtsaufnahmen« (hier der Gesetzentwurf). Bereits im Innenausschuss hatten die Sachverständigen der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Prof. Clemens Arzt (Gutachten) und der Polizeidirektor Prof. Michael Knape, den Gesetzentwurf als formell verfassungswidrig bewertet (Pressebericht Morgenpost vom 5.3.2013). Über die Wirkung jederzeitiger Überwachung für die Entwicklung des Zivilprotests und die Praxis des Versammlungsrechts diskutierten am Montag, den 11. März 2013, der Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt, die Hamburger Prof. Ulrike Lembke und Rechtsanwalt Peer Stolle (RAV) unter der Moderation von Werner Koep-Kerstin (Humanistische Union) im Konzertsaal der Humboldt-Universität zu Berlin.

Es liegt noch immer Schnee in Berlin, und das war der gemeinsamen Veranstaltung des Berliner Bündnisses für Versammlungsfreiheit und des akj-berlin am Montag, den 11. März 2013, unter dem Titel "Keine Demo ohne Videoüberwachung?" sicherlich etwas abträglich. Wenn es auch nicht zu Massenkarambolagen wie auf hessischen Autobahnen kam, so hielt das frostige Wetter wohl manche_n davon ab, in den Abendstunden noch an die Uni zu kommen und blieben viele Plätze frei. Immerhin fanden um die 60 Personen aller Altersgruppen, die nicht ohne weiteres dem polizeilichen Schutztross des Polizeipräsidenten zuzurechnen waren, mehr oder weniger unfallfrei den Weg in die Uni.

Der Polizeipräsident im »Kreuzverhör« 

Von CDU und SPD oder der Senatsinnenverwaltung hatte sich indes niemand auf das Podium getraut. Insofern war es doch eher ein »Kreuzverhör« mit Berlins neuem Polizeipräsidenten Klaus Kandt als eine echte Podiumsdiskussion. Sein Justiziar Oliver Tölle war zwar auch gekommen, begnügte sich aber damit, aus der ersten Reihe zu soufflieren. Kandt hatte sich recht gut im Griff, war überwiegend freundlich und gesprächsoffen, auch wenn seine Backenknochen ganz schön arbeiten mussten.

Er hob hervor, dass es sich bei der geplanten Videoüberwachung von Demonstrationen nur um Übersichtsaufnahmen handle und keine Zoom-Funktion verwendet werde, auch sei es technisch machbar, die Speicherkarten zu entfernen. Zudem sei die Qualität der Bilder wegen der Übertragungsmöglichkeiten des PAL-Signals so schlecht, dass ohnehin keine Vergrößerungen dr übertragenen Bilder möglich seien, die eine individuelle Identifikation von Versammlungsteilnehmer_innen zulasse, zumal das ja schon mangels Speicherung gar nicht möglich sei.

Vorgesehen seien solche Aufnahmen auch nur bei größeren Versammlungsgeschehen im höheren drei- oder vierstelligen Bereich. Er räumte ein, dass die psychologische Wirkung auf die Versammlungsteilnehmer_innen nicht unerheblich sei, appellierte aber zu mehr Vertrauen in die Legitimität polizeilicher Maßnahmen. Allerdings räumte er ein, dass die Übertragung der Bilder ins Lagezentrum ungeschützt erfolge, also Dritte die Bilder abfangen und ggf. auswerten könnten. Das sei aber ja nicht so schlimm, weil auf diesen Bildern ja keine Personen individuell erkennbar seien
(s.o.). Indes werde an einer Verschlüsselung gearbeitet, die bis Ende des Jahres funktionstüchtig sein und zum Einsatz kommen solle.



Die Wunschliste des Bündnisses

Rechtsanwalt Peer Stolle fragte nach den Schutzgütern, die dem Grundrechtseingriff in Folge der Videoüberwachung von Versammlungsteilnehmer_innen gegenüber stünden und die Maßnahme erforderlich machten. Ein Aspekt der später aus dem Publikum als Komfort-Faktor für die Polizei diskutiert wurde und den Kandt damit quittierte, dass er zwar nicht mehr von einer unbedingten Notwendigkeit der Übersichtsaufnahmen, wohl aber deren "wesentlichem polizeilichen Mehrwert" sprach.

Weiterhin listete Stolle eine Vielzahl anderer Rechtswidrigkeiten im Versammlungsgeschehen auf (z.B. verdachtsunabhängige Vorkontrollen und peinlich genaue Durchsuchungsmaßnahmen, zensieren von Transparenten oder Flyern vor Versammlungsbeginn etc.) und präsentierte eine Wunschliste von Maßnahmen, die die Polizei ebenso überdenken solle wie die Frage, ob sie diese Videoüberwachung wirklich brauche. Später wollte Stolle seine Wunschliste als Erwartungsliste verstanden wissen. Kandt konterte, indem er munter seine Visitenkarte verteilte und dazu aufforderte ihm Bescheid zu sagen, falls es Probleme mit den Maßnahmen von Kollegen auf Versammlungen gebe, er werden sich dann im konkreten Fall darum kümmern. Ansonsten könne er so abstrakt nicht dazu Stellung nehmen, erzählte was von Lageabhängigkeit solcher Maßnahmen und schloss auch nicht aus, dass einzelne Beamt_innen da mal etwas übergenau zu Gange sind.

»Es geht nicht um Vertrauen, sondern um Gewaltenteilung«

Prof. Ulrike Lembke (Uni Hamburg) übernahm die viergliedrige Unterscheidung, die Kandt in seinem Eingangstatement aufgemacht hatte, in rechtliche, technische, psychologische und taktische Aspekte der Übersichtsaufnahmen, ging auch auf Art. 8 GG nicht weiter ein, sondern konfrontierte Kandt mit der Rechtsprechung des BVerfG zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung als einem vorgelagerten Gefährdungsschutz. Führte aus, dass es bei der Bewertung des Eingriffscharakters vor allem auf die Wahrnehmung der Bürger_innen ankomme und gar nicht darauf, ob die Polizei tatsächlich etwas "Böses" tut, weil dies für Demoteilnehmer_innen ja gerade nicht überprüfbar sei. Insofern sei auch die Klage über den Mangel an Vertrauen in die Tätigkeit der Polizei ein völlig falscher Ansatz. So gesehen wären nämlich die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes auch nichts anderes als in die Verfassung gegossenes Misstrauen in die Tätigkeit von Staatsorganen. Darin liege aber gerade die Funktion von Grundrechten, dass sie staatliches Handeln einhegen und kontrollierbar machen sollen.


Wenn die Daten von Dritten abgefangen werden könnten, dann sei das erst recht ein rechtswidriger Vorgang (so die Rechtsprechung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung), aber so viel Vertrauen hätte sie eigentlich gehabt, dass die Polizei dafür sorgt, dass Unberechtigte keinen Zugang zu den polizeilich erhobenen Daten erhalten. Diese technischen Aspekte seien für die rechtliche Bewertung auch durchaus relevant. Ebenso wie die Tatsache, dass der Speicherchip wieder in der Kamera stecken und der Zoom funktionieren müsse, wenn wegen entdeckter Straftaten nicht mehr Übersichtsaufnahmen übertragen, sondern Beweisbilder gesichert werden müssten.

An diesem Punkt führte Lembke schließlich auch noch Art. 19 Abs. 4 GG ins Feld und fragte, wie denn die Polizei für die Bürger_innen erkennbar mache, wann sie auf welcher Grundlage (Landesgesetz, §§ 12a, 19aVersG-Bund oder StPO) denn jeweils ihre Aufnahmen anfertigt. Denn
davon hänge schließlich ab, vor welchem Gericht eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung erfolgen kann. Hierauf wusste der Polizeipräsident allerdings auch keine Antwort, sondern meinte nur, er könne sich »gar nicht vorstellen, wie das gehen soll«. Wow...


Mehrwertsuche zwischen Frosch- und Vogelperspektive

Aus dem Publikum wurde dann u.a. noch nach dem Einsatz von Drohnen und nach dem Unterschied zwischen einem Beamten vor Ort und einer Kamera gefragt. Ulrike Lembke unterstützte diese Frage auch noch mit einem Seitenhieb auf den Abbau von Personalstellen bei der Polizei (Beispiel Videoüberwachung Brandenburg), einer Nachfrage zu den in Berlin üblichen Konzepten zur Einsatzleitung sowie der Frage, ob sich die Polizei angesichts der beachtlichen Eskalationswirkung von Hubschraubereinsätzen und Videoüberwachung auf Versammlungen ein Gesetz dieses Wortlauts
wirklich wünschen könne.

Polizeipräsident Klaus Kandt versuchte hier zu beschwichtigen: Drohnen würden in Berlin auch in Zukunft nur zur Aufklärung/ zum Erkennen von Unfallzusammenhängen genutzt, nicht auf Demonstrationen. Zur Einsatzleitung gäbe es verschiedene Konzeptionen, das hänge von den jeweiligen Einsatzleitern ab. Klar sei jedenfalls, dass entweder der Einsatzleiter oder dessen Vize im Lagezentrum seien. Vor Ort könnten die Beamt_innen immer nur eine Froschperspektive wahrnehmen. Es käme aber darauf an, den Überblick zu behalten und dazu brauche es nun einmal die
Vogelperspktive, wie sie Übersichtsaufnahmen aus Hubschraubern und von Dächern liefern, um rechtzeitig Verkehrslenkung zu bewerkstelligen oder andere polizeiliche Maßnahmen einzuleiten. Am 1. Mai, wenn das Gesetz bereits gelten soll, werde der Einsatzleiter in der Leitstelle sitzen und »da sitzt er auch gut.«

Im Übrigen könne er als Polizeipräsident die Qualität des Gesetzes nicht bewerten. Sie liege im Rahmen dessen, was der Musterentwurf für ein Versammlungsgesetz der Innenministerkonferenz vorsehe und in Schleswig-Holstein bereits in Kraft getreten sei. Angesichts der auch in der Veranstaltung zur Sprache gekommenen Vorbehalte und das geäußerte Unwohlsein bei polizeilicher
Videoaufzeichnung versprach Kandt jedoch, dass er sich mit den Polizeiführern noch einmal intensiv besprechen werde, wie das Gesetz möglichst grundrechtsschonend umgesetzt werden könne und dabei die negative Wirkung der Maßnahme im Auge zu behalten.

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Donnerstag, Februar 14, 2013

Polizei räumt Wohnung wie Diebe hinterrücks übern Hof

Pressemitteilung zur Räumung der Familie Gülbol am 14.2.13 in Kreuzberg


Anlässlich der Proteste des Bündnisses Zwangsräumung Verhindern gegen die Räumung der Wohnung von Familie Gülbol führten der arbeitskreis kritischer jurist_innenberlin und das Grundrechtekomitee heute eine Beobachtung des begleitenden Polizeieinsatzes durch. Es waren 15 Beobachter_innen zwischen 6:00 und 11:30 Uhr in Kreuzberg unterwegs. Die Wohnung der Familie Gülbol wurde im Verlauf des Morgens geräumt. Es kam zu zahlreichen Festnahmen, Einsatz körperlicher Gewalt und Pfefferspray gegen die ca. 1000 Demonstrierenden.



Proteste um die Räumung
Es fanden vielfältige Proteste in Sicht und Hörweite der Lausitzerstraße 8 statt. 
Die Polizei errichtete gegen 6:00 Uhr Absperrungen vor dem Haus sowie an beiden Enden der Lausitzerstraße und störte so bereits unverhältnismäßig eine Formierung des Protests der Räumungsgegener_innen. Anstatt sich öffentlich der friedlichen Sitzblockade vor dem Haus zu stellen, versuchte die Gerichtsvollzieherin mit der Polizei den Protest ins Leere laufen zu lassen, indem sie die Vollstreckung der Räumung über Hinterhöfe und durch Zäune vollzog. So entstand insgesamt der Eindruck, dass es nicht um die Zurschaustellung von Rechtsstaatlichkeit ging, sondern darum, dass durch besondere Kreativität die Räumung dem Blick der Öffentlichkeit entzogen werden sollte. Formale Verfahren haben zumindest ihrem vorgesehenen Ablauf zu folgen, um Transparenz und Berechenbarkeit sicherzustellen. Das heißt: Eine Räumung, die für 9:00 Uhr angekündigt ist, darf nicht um 6:00 Uhr morgens beginnen; die Gerichtsvollzieherin hat an der Vordertür zu klingeln und nicht über den Hinterhof einzubrechen. Es scheint zudem absurd, dass das fragwürdige Einzelinteresse des Eigentümers Andre Franell den Einsatz von 400 Polizist_innen inklusive Hubschrauber und Fahrzeugpark rechtfertigen soll. Aufwand und Ziel der Maßnahmen stehen in keinem Verhältnis.

Es kam im Verlauf der Räumung zu häufigem Einsatz körperlicher Gewalt und weiträumigem, unangekündigten Einsatz von Pfefferspray in der Wiener Straße. Dabei war permanentes Abfilmen aller Proteste ohne erkennbaren Anlass bzw. Gefahrensituation besonders auffällig. So wurden selbst Anwohner_innen beim Verteilen von Gummibärchen an die Protestierenden genaustens aufgezeichnet. Viele Polizist_innen waren in der Wiener Str. zivil unterwegs. Das Anti- Konflikt- Team in der Lausitzer Straße fiel durch Schubsen, Pöbeleien und Beleidigungen gegenüber Demonstrierenden auf. Vor diesem Hintergrund ist eine weitreichende Kennzeichnung auch auf der Vorderseite der Uniformen unerlässlich.


Spontane Demonstration

Als Reaktion auf die unvermittelte Räumung bildete sich gegen 9:40 Uhr ein spontaner Demonstrationszug vom Wohnort der Familie Gülbol in Richtung Kottbusser Tor. Dabei kam es von Beginn an zu brutalen Festnahmen. Die Demonstration wurde von der Polizei zu keinem Zeitpunkt als Versammlung respektiert. Immer wieder wurden einzelne Teile des Zugs eingekesselt und die Demonstration durch Polizeizüge zerteilt. Besonders widersprüchlich ist vor dem Hintergrund der durchgehenden Missachtung der Versammlungsfreiheit eine nach unserem Eindruck exzessive Verfolgung von versammlungsrechtlichen Verstößen. Des weiteren kam es zu massivem und häufigen Einsatz von Pfefferspray, sowie körperlicher Gewalt in Form von Tritten und Schlägen. Vereinzelt wurden auch Schlagstöcke eingesetzt. Trotzdem hat sich die Demonstration immer wieder erfolgreich eigene Wege jenseits der Polizeiabsperrungen gesucht. Gegen 11:30 Uhr wurde die Demonstration am Hermannplatz aufgelöst.

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Mittwoch, Februar 06, 2013

Aufruf zur antirassistischen Prozessbeobachtungen

Gegen diskriminierende Polizeikontrollen und Residenzpflicht –
Bitte beobachten Sie den Rechtsstaat
!

Im Februar 2013 sind wieder eine Reihe spannender Prozesse in Berlin und Brandenburg am Laufen, denen rassistische Polizeimaßnahmen oder entsprechende gesetzliche Verbote zu Grunde liegen. Hier ein kleiner Überblick, der zur kritischen Beobachtung und solidarischen Begleitung der Betroffenen einladen soll:

Berlin: Berufungsverhandlung gegen zwei Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt
Am späten Nachmittag des 25.10.2010 steht Amare B. am Tempelhofer Damm und telefoniert. Völlig unvermittelt wird er von mehreren Männern angegriffen und zu Boden geworfen. Erst geht Amare B. von einem Neonazi-Angriff aus, doch als ihm plötzlich Handschellen angelegt werden, begreift er, dass es sich bei den Angreifern um Polizisten handelt.

Amare B. wird am linken Auge verletzt. Eine Rippe ist geprellt. Infolge des Angriffs verschlechtert sich seine psychische Verfassung derart, dass er sich in therapeutische Behandlung begibt.

Amare B. erstattet Anzeige wegen „Körperverletzung im Amt“. Der Prozess gegen zwei der Beamten endet 2011 mit Verurteilungen. Die Polizisten legen Berufung gegen das Urteil ein. Am 18. September 2012 wurde das Berufungsverfahren im Landgericht Berlin eröffnet. Am ersten Verhandlungstag wirkte das Gericht nicht neutral: Richterin und Staatsanwältin profilierten sich als Verteidigerinnen der Angeklagten. Die Nebenklagevertreterin stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Beim zweiten Verhandlungstag wurde eine Schöffin krank, so dass das Berufungsverfahren neu aufgerollt werden muss.

Datum:
        Am 08. 02. 2013 um 09:30 Uhr.
        Am 19. 02. 2013 um 09:00 Uhr.
Ort:
        Amtsgericht Berlin
        Wilsnacker Str. 4, 10559 Berlin
        Raum: 2/B 219
Hinweis:
        • es gibt Einlasskontrollen, die entsprechende Zeit in Anspruch nehmen
        • Personalausweis erforderlich
        • weitere Infos: Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)

Potsdam: Berufungsverfahren wegen Residenzpflichtverletzung (Musterverfahren)
Vor dem Landgericht Potsdam läuft derzeit ein Berufungsverfahren gegen die Verurteilung eines kamerunischen Flüchtlings wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkung, in dem Rechtsanwalt Volker Gerloff die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht als Grundlage eines Freispruchs anstrebt.

Das absurde an diesem Fall ist die Tatsache, dass die ‘Residenzpflicht’ in Berlin und Brandenburg im Juli 2010 weitgehend gelockert wurde und Flüchtlinge aus Brandenburg seitdem eine »Dauerverlassenserlaubnis« nach Berlin beantragen können, ohne Angabe des Reisezwecks und ohne zeitliche Begrenzung. Es gibt natürlich auch hier Ausnahmeklauseln: Z.B. wenn die Ausländerbehörde ihnen vorwirft, nicht genügend bei der Beschaffung von Ausweispapieren mitzuwirken. Trotz der ‘Lockerungen’ verfolgt die Justiz jeden Altfall, bei dem noch die Beschränkung des Aufenthalts auf den Landkreis galt. So ein »Altfall« ist Bisso G.

Dem  kamerunischen Flüchtling Bisso G., der in Rathenow lebt, wird vorgeworfen, sich im Mai 2009 ohne »Urlaubsschein« in Berlin aufgehalten zu haben. Die Berliner Polizei hatte Bisso im Prenzlauer Berg in Berlin kontrolliert und ihn in Ermangelung eines »Urlaubsscheins« an die Ausländerbehörde Rathenow in Brandenburg gemeldet. Im ersten Prozess wurde er daraufhin vom Amtsgericht Rathenow im März 2010 zu einer Geldstrafe von 80 Euro verurteilt. Das Urteil wurde jedoch im Mai 2011 wegen »schwerwiegender Rechtsfehler« durch das Oberlandesgericht aufgehoben. Daraufhin musste der Prozess neu aufgerollt werden und Bisso G. wurde erneut vom Amtsgericht Rathenow zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt. Auch gegen dieses Urteil ging RA Gerloff in Berufung.

Die ersten Verhandlungstage (29.1.2013 und 5.2.2013) waren schon von einiger Restriktion geprägt: So versuchte die vorsitzende Richerin die Zuschauer_innen am Mitschreiben zu hindern. Dies ist eigentlich nur dann zulässig, wenn befürchtet werden muss, dass die Mitschriften Zeug_innen vorgelegt und so deren Aussage verfälscht werden könnten. Das wäre in diesem Fall aber erheblich an den Haaren herbeigezogen, weswegen zum offensiven Mitschreiben ermuntert wird.

Ansonsten wurden am ersten Verhandlungstag im wesentlichen diverse Akteninhalte verlesen und ein Zeuge vom Zollamt zur Frage der illegalen Beschäftigung des Angeklagten in Berlin vernommen. Am Ende verlaß die Richterin eine BGH-Entscheidung, offenbar um klar zu machen, dass das Vorhaben der Verteidigung, die Residenzpflicht juristisch zu erschüttern, ohne Erfolg bleiben wird. Als die Richterin auch eine Aussage des Zeugen Wolf von der Ausländerbehörde aus der ersten Instanz verlesen wollte, beantragte die Verteidigung, diesen stattdessen erneut als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

Beim zweiten Prozesstag wurde die Zeugin Ulbricht vernommen. Sie ist Objektleiterin der Feuerwache, wo Bisso Mandant als vermeindlich illegal Beschäftigter vom Zollamt kontrolliert wurde. Es machte den Eindruck als wollte das Gericht von ihr hören, dass Bisso schon öfter dort war, also den Vorwurf des Residenzpflichtverstoßes noch ausweiten wollte, was im Rahmen der Berufung gar nicht ginge. Die Zeugin konnte sich daran aber nicht erinnern. Auch der Zeuge Wolf von der Ausländerbehörde war nun geladen und sagte aus, dass es von seiner Seite nie eine Belehrung des Angeklagten zur Residenzpflicht gegeben habe. Durch den Residenzpflichtverstoß hätte es auch keinen Schaden für irgendein Verfahren bei der Ausländerbehörde o.ä. gegeben. Auf das Naziproblem in Rathenow 2009 angesprochen, erklärte Wolf, dieses sei allgemein bekannt. Zu den Zuständen im Lager könne er keine Aussagen treffen. Bisso sei immer zu seinen Terminen bei der Behörde vorstellig geworden, nur einmal wäre er einer Botschaftsvorführung fern geblieben.

Erneut gab es Zoff wegen des Mitschreibens durch Zuschauer_innen. Es wurden auch Personalien aufgenommen, aber keine Ordnungsgelder o.ä. verhängt. RA Gerloff stellte am Ende des zweiten Verhandlungstages einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, über den in der nächsten Sitzung entschieden wird. Nach Abschluss der Beweisaufnahme wird die Verteidigung ihr Plädoyer halten. 

ZAHLREICHES ERSCHEINEN WIRD DRINGEND ERBETEN.

Datum:
      Dienstag, 12.2., 10.00 Uhr
Ort:
        Landgericht Potsdam
        Jägerallee 10-12
        Saal 5
Hinweis:
        • es gibt Einlasskontrollen, die entsprechende Zeit in Anspruch nehmen
        • Personalausweis erforderlich
        • weitere Infos: residenzpflicht.info

Berlin: Verhandlung gegen sechs Demonstrant_innen wegen "schweren Landfriedensbruchs" anlässlich der Räumung des Hausprojekts Liebig 14 im Februar 2011
Am letzten Mittwoch begann ein Prozess im Rahmen der Liebigproteste am 2. Februar 2011. Der Vorwurf lautet (schweren) Landfriedensbruch und richtet sich gegen sechs Menschen. Der akj-berlin und die kritischen Jurist_innen FU hatten anlässlich der polizeilichen Räumungsaktionen eine Einsatzbeobachtung durchgeführt. Insgesamt sind 19 Verhandlungstermine für das nächste halbe Jahr angesetzt.

Datum:
      Freitag, 8.2., 9.00 Uhr
Ort:
       Amtsgericht Tiergarten
       Turmstraße 91              
       Saal N.N.
Hinweis:
        • es gibt Einlasskontrollen, die entsprechende Zeit in Anspruch nehmen
        • Personalausweis erforderlich

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Freitag, Januar 18, 2013

Die Heimsuchung des Strafrichters Hlavka

In Dresden wird ein Antifaschist aus Berlin wegen Megaphonbenutzung zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, weil ein Amtsrichter mal was gegen Demotourismus tun wollte, während das Landgericht fünf Rädelsführer der verbotenen Neonazi-Gruppierung Sturm 34 wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung mit Bewährungs- und Geldstrafen abspeist.


Zum Hintergrund (Zeit.Blog)

Wir dokumentieren die Presseerklärung der „Untersuchungskommission 19. Februar vom 17.01.2013:

Unverhältnismäßig und abschreckend
Dresdner Urteil gegen Demonstrierenden
Das Schöffengericht des Amtsgerichtes Dresden hat am Mittwoch, 16. Januar 2013, einen 36-jährigen Berliner wegen Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch und Beleidigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er soll bei den Demonstrationen gegen den Aufmarsch von NPD und Kameradschaften am 19. Februar 2011 in Dresden mit einem Megafon zum Durchbrechen einer Polizeikette aufgerufen haben. Richter Hans-Joachim Hlavka verurteilte zu einer solch hohen Strafe ohne Bewährung, obwohl unklar blieb, ob der Angeklagte tatsächlich derjenige war, von dem eine verschwommene Filmaufnahme existiert, und obwohl der Gefilmte nur dazu aufrief, nach vorne zu kommen. Ihm selbst wurde die Begehung von Gewalttätigkeiten nicht vorgeworfen.

Nur weil der nicht vorbestrafte Angeklagte von seinem grundlegenden Recht, vor Gericht zu schweigen, Gebrauch machte, kam der Richter zu „keiner günstigen Sozialprognose“ und setzte die Strafe daher nicht zur Bewährung aus. Nach der Logik des Schöffengerichts begründet allein die Wahrnehmung prozessualer Rechte die Erwartung zukünftiger Straftaten.

Die „Untersuchungskommission 19. Februar“, die am 2. Februar 2012 ihre Aufarbeitung der Ereignisse im Februar 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt hat, ist entsetzt über dieses unverhältnismäßige Urteil. Die bisherigen Strafverfahren gegen TeilnehmerInnen von Sitzblockaden verliefen im Sande. Verfahren wegen angeblicher „Rädelsführerschaft“ aus den Jahren 2011 wurden eingestellt. Die polizeilichen Durchsuchungen von mehreren Räumen am Abend des 19. Februar wurden gerichtlich für rechtswidrig erklärt. Die Datensammlungen mittels Funkzellenabfrage werden vom Datenschutzbeauftragten als rechtwidrig eingestuft, der Rechtsstreit dauert noch an.

Jetzt sollen wohl wenige Angeklagte exemplarisch für die vielen Verfahren, die im Sande verlaufen sind, übermäßig verurteilt werden. Der Richter selbst begründet sein Urteil damit, dass die Bevölkerung in Dresden es satt habe, von Demonstrierenden besucht zu werden. Das Urteil hat damit auch das Ziel, andere von der Teilnahme an Demonstrationen abzuschrecken Wer kann sich noch trauen, während einer Demonstration ein Megafon in die Hand zu nehmen, wenn dieses so einfach zu einer Tatwaffe umgedeutet werden kann. Auch das Verfahren gegen den Pfarrer Lothar König, der ebenfalls „zu Gewalt angestachelt“ haben soll, steht im März 2013 an.

gez. Elke Steven
(Komitee für Grundrechte und Demokratie) 

Die „Untersuchungskommission 19. Februar“ hatte sich am 9. Oktober 2011 in Dresden konstituiert.
Bürgerrechtler und Bürgerrechtlerinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Vertreter und Vertreterinnen aus diversen Aktionszusammenhängen und aus Landesparlamenten haben damals die Vorgänge rund um den 19. Februar 2011 aufgearbeitet, Fakten zusammengestellt und diese bezüglich ihrer grundrechtlichen Dimension bewerte. Am 2. Februar 2012 wurde der Untersuchungsbericht der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat die Arbeit der Kommission koordiniert.

Der „Untersuchungskommission 19. Februar“ gehörten an:
Friedemann Bringt (Koordinator BAG Kirche & Rechtsextremismus), Sabine Friedel (SPD, MdL Sachsen), Corinna Genschel (Komitee für Grundrechte und Demokratie), Kerstin Harzendorf (Beraterin für Rechtspolitik der grünen Landtagsfraktion), Kampagne Sachsens Demokratie, Kerstin Köditz (Die Linke, MdL Sachsen), Katharina König (JG-Soligruppe, Die Linke, MdL Thüringen), Stefan Lange (Büroleiter Bundesvorstand Bündnis 90/DIE Grünen bei Astrid Rothe-Beinlich), Johannes Lichdi (Bündnis 90/Die Grünen, MdL Sachsen), Albrecht Maurer (BT Linke), Wolf-Dieter Narr (Komitee für Grundrechte und Demokratie), Thomas Ott (Aktionsnetz Jena, Legalteam, Rechtsanwalt), Kristin Pietrzyk (Rechtsanwältin, Jena, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein), Michael Plöse (akj-berlin), Wolfhard Pröhl (Bündnis Dresden-Nazifrei), Martina Renner (Die Linke, MdL Thüringen), Astrid Rothe-Beinlich (Bündnis 90/Die Grünen, Bundesvorstand, MdL Thüringen und Vize-Präsidentin des Thüringer Landtags), Christine Schickert (Bündnis 90/Die Grünen, Dresden), Elke Steven (Komitee für Grundrechte und Demokratie), Danilo Starosta (Kulturbüro Sachsen e.V.), Peer Stolle (Rechtsanwalt,  Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein)

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Sonntag, November 25, 2012

Kiezspaziergang mit Polizeibegleitung

Bericht zur Beobachtung der Silvio-Meier-Demo am 24. November 2012 in Berlin

Am 24. November 2012 fand in Berlin Friedrichshain und Lichtenberg eine antifaschistische Demonstration zum jährlichen Gedenken an den vor 20 Jahren von Neonazis ermordeten Silvio Meier unter dem Motto „Erinnern heißt kämpfen!“ statt. Antifaschistische Demonstrationen sind in besonderem Maße polizeilichen Repressionen ausgesetzt. Aus diesem Grund führte der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin) mit Unterstützung der kritischen jurist_innen an der Freien Universität Berlin (kj*FU) und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Demonstrationsbeobachtung mit 25 Beobachter_innen durch.

Während die Polizei im letzten Jahr auf eine eher deeskalative Strategie gesetzt hatte, war die Polizeipräsenz in diesem Jahr massiv und bedrohlich. Neben der Berliner und der Bundespolizei waren Einheiten aus sieben weiteren Bundesländern im Einsatz. Von Beginn der Demonstration an trugen die Beamt_innen Helme, teilweise auch Sturmmasken. In der Demonstration liefen zudem einige Beamt_innen in Zivil und ohne weitere Kennzeichnung mit.

Nördlich der Frankfurter Allee lief die Demonstration von Polizeiintervention weitgehend unbehelligt mit über 6000 Teilnehmer_innen selbstbewusst und lautstark durch den Kiez. Mit Erreichen der Boxhagener Straße zog die Polizei zu beiden Seiten mehrere Ketten mit Schlagstöcken, Pfefferspray, Protektoren und Schutzkleidung ausgerüsteter Beamt_innen auf. Diese Spaliere entlang des größten Teils des Zuges bedrängten die Demonstration so stark, dass  die Wahrnehmung ihres Anliegens enorm erschwert und deren selbstbestimmte Entfaltung und Gestaltung unmöglich wurde. So konnten weder das Fronttransparent noch die Seitentransparente gelesen werden. Zudem wurden die Demonstrierenden durchgehend gefilmt. Vor dem Demonstrationszug fuhren Kamerawagen her, die Übersichtsaufnahmen anfertigten. Aus den Polizeiketten heraus wurden Einzelpersonen gezielt abgefilmt.

In Lichtenberg verschärfte sich der bedrohliche Eindruck, etwa durch die Präsenz eines Wasserwerfers, der in der Emanuelstraße/ Ecke Lückstraße fast schon auf der Demonstrationsroute mit Flutlicht bereit stand. Die Polizei warnte Anwohner_innen vor der nahenden Demonstration. Auf der Lückstraße erfolgten auch die ersten beobachteten Zugriffe durch die Polizei. Diese stoppte die Demonstration, drang seitlich in die eng stehenden Reihen ein und führte Festnahmen durch, wobei die Transparente heruntergerissen und Umstehende weggeschubst und getreten wurden. Zur Festnahme einer weiteren Person mitten aus der Demonstration heraus kam es in der Weidlingstraße 103. Die nicht deutschsprachige Person wurde in den Hinterhof verbracht und dort längere Zeit festgehalten, ohne dass ihr der Grund der Festnahme mitgeteilt wurde. Einer umstehenden Person wurde in Folge der Verhaftung ein Schneidezahn ausgeschlagen.

Stefanie Richter, Pressesprecherin des akj-berlin erklärt dazu: „Als Festnahmegrund wurde immer wieder 'Vermummung' genannt. Unabhängig von der Frage, ob dieser Vorwurf im Einzelfall zutreffend war, ist es schon schwer erträglich sein Gesicht den Kameras von Neonazis auszusetzen, die entlang der Strecke gefilmt und fotografiert haben. In der Rechtsprechung ist dieser Umstand schon mehrfach als Rechtfertigungsgrund für eine Vermummung auch auf Versammlungen angesehen worden.“

Um 18:50 Uhr teilte die Polizei per Lautsprecherdurchsage mit, dass der Anmelder die Versammlung für beendet erklärt habe. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Spitze des Demonstrationszuges vor dem S-Bahnhof Lichtenberg. Unmittelbar danach erfolgten massive Eingriffe in die Versammlungsfreiheit der Teilnehmer_innen. An vielen Stellen wurden ihnen die Transparente entrissen, Polizeieinheiten drangen in die Demonstration ein und führten rabiat Festnahmen durch. Es kam zum Einsatz von Pfefferspray, Umstehende wurden ins Gesicht geschlagen und getreten. Sanitäter_innen und Pressefotograf_innen wurden an ihrer Arbeit gehindert und teilweise bedroht.

Äußerst kritikwürdig war das Verhalten der Polizei im Bahnhof Lichtenberg, insbesondere auf dem S-Bahnsteig Gleis 2. Die Versammlungsteilnehmer_innen wurden zunächst aufgefordert, in den Bahnhof zu gehen und die Heimfahrt anzutreten. Jedoch wurde der Zugang zu den Gleisen immer wieder beschränkt und dabei die Bezugsgruppen willkürlich getrennt. Im Bahnhof war die Polizei massiv präsent und filmte alle Leute ab, welche die Bahnhofshalle betraten. In der Unterführung zu den S-Bahn-Gleise wurde beobachtet, wie eine Gruppe von acht Bundespolizisten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit ohne Vorwarnung die Treppe herunterliefen, wobei sie mehrere Personen zur Seite schubsten. Eine Frau, die dabei zu Fall gekommen war, sprach einen Beamten an und wurde daraufhin von diesem zu Boden gebracht. In der darauf folgenden Auseinandersetzung wurde beobachtet, wie mehrere am Boden liegende Personen von den Beamten getreten wurden. Eine Festnahme erfolgte nicht, die nicht weiter gekennzeichneten Beamten ließen sie einfach liegen. Auch auf Ansprache hin verweigerten sie die Nennung ihres Namens oder die Herausgabe einer Dienstnummer.

Stefanie Richter kommentiert: „Es ist ziemlich auffällig, dass die Brutalität der Polizei­einsätze steigt, wenn die Beamt_innen sich in Folge ihrer Anonymität sicher wähnen. Die Kennzeichnung der Berliner Polizei ist nicht wirksam, solange Beamt_innen aus anderen Bundesländern ohne Kennzeichnung gewalttätige Vollstreckungsmaßnahmen durchführen können. Wir fordern daher eine bundesweite und gesetzliche Kennzeichnungspflicht aller Polizeibeamt_innen.“

Auf dem Bahnsteig kam es zu äußerst gefährlichen Szenen, als Bundespolizisten in einen überfüllten S-Bahn-Zug hineindrängten. Nachdem die Türen geschlossen waren, kam es im Wagon zu Panikreaktionen und Handgreiflichkeiten, woraufhin die Türen wieder geöffnet, einzelne Personen aus dem Zug heraus gezogen und verhaftet wurden. Dabei wurde eine Frau über den Bahnsteig und gegen den auf dem gegenüberliegenden Gleis wartenden Zug geschleudert. Insgesamt erschien sowohl die Präsenz der Polizeieinheiten auf dem Bahnsteig als auch deren Mitfahrt in den S-Bahnen unangemessen und riskant.

Insgesamt wurden 18 Festnahmen beobachtet.

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